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E.on langt bei Strompreisen bald noch kräftiger zu Sauber Energie: Neuer Anbieter im bundesweiten Gaswettbewerb Energieriesen müssen Kunden Milliarden erstatten BGH bestätigt Preismissbrauch bei Wasserpreisen Gaspreisverweigerer müssen nicht zahlenDas Amtsgericht Paderborn hat vier Klagen gegen so genannte Gaspreisverweigerer abgewiesen. Die Kunden von E.ON Westfalen-Weser hatten Gaspreiserhöhungen der vergangenen Jahre nicht akzeptiert und deshalb die Rechnungen eigenmächtig gekürzt. Das Gericht stellte fest, dass die Forderungen von E.ON teilweise bereits verjährt sind. Außerdem habe der Energieversorger seine Kosten nicht schlüssig dargelegt.
EON Hanse verliert Prozess gegen weitere Gaskunden Der Gasmarkt kommt wieder in Bewegung
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