und im Presseteil mit Leserbriefen
Paderborner Prozesse:
Urteilsbegründung zum Prozess v. 14.01.2010 AG Paderborn
Neuer Gasanbieter auch in Paderborn:
Sauber Energie: Neuer Anbieter im bundesweiten Gaswettbewerb
Presserklärung vom 18.01.2010
Gaspreisverweigerer gewinnen 4 Prozesse in Paderborn
Treffen der Initiative am Freitag, 22.01. in der AWO Leostraße
Große Freude herrscht bei den Gaspreisverweigerern. Bei der jetzt losgetretenen Prozesslawine am Amtsgericht Paderborn verlor Eon Westfalen Weser erstinstanzlich gleich 4 Verfahren. Im Jahr 2004 hatten die Beklagten Musterbriefe an Eon geschickt, in denen sie die Billigkeit der Erhöhung der Gaspreise anzweifelten und angekündigt hatten, diese und weitere Erhöhungen nicht zu zahlen, wenn Eon nicht die Kalkulation der Preise offen legt. Zwar liegt die schriftliche Ausfertigung der Urteile noch nicht vor, aber im Prozessverlauf wurde deutlich, dass dem Richter die von Eon vorgetragene Begründung der Gaspreiserhöhungen nicht ausreichte. Vielmehr vertrat er die Ansicht, dass jede der zahlreichen Erhöhungen einzeln und für sich hätte begründet werden müssen. Auch dem von Eon vorgelegten Gutachten von Wicom mochte der Richter nicht folgen, weil dort genannte Zahlen Unstimmigkeiten aufwiesen.
„Hier hat ein Richter gezeigt, dass auch ein Unternehmen wie Eon Westfalen Weser, das zu einem starken Konzern gehört, nicht mit dem Gericht Schlitten fahren kann“, schätzt Roswitha Köllner, Sprecherin der Bürgerinitiative, das Urteil ein. Wie nicht anders erwartet kündigte Eon an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Die Initiative lädt alle Gaspreisverweigerer und interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem Treffen am Freitag, 22.1. um 19 Uhr in die AWO , Leostraße 45 ein. „Zuerst wollen wir mit einem Glas Sekt auf die erstinstanzlich abgewiesenen Verfahren anstoßen. Dann werden wir gemeinsam die Situation auswerten und unser weiteres Vorgehen diskutieren“, so die Bürgerinitiative. Auch Rechtsanwalt Reinhard Weeg wird anwesend sein.
Presserklärung vom 08.01.2010
Gaspreisverweigerer erfreut über Prozessverlauf in Dortmund
Richterin will Eons Zahlen sehen
Öffentliche Prozesse in Paderborn ab 14.01.
Schon seit Juni 2005 führt Eon Westfalen Weser den Prozess gegen 10 Kunden, die seit 2004 die Gaspreiserhöhungen nicht mehr zahlen. „Wir werden abgezockt , die Gaspreise sind zu hoch“, ist die Meinung der Bürgerinitiative Gaspreise runter und mehr als 1600 Gaspreisverweigerern im Kreis Paderborn.
Jetzt bekommt die Bürgerinitiative neuen Aufschwung durch den Prozessverlauf vor dem Landgericht in Dortmund. Hatte Eon bisher die Gaspreissteigerungen nur mit der Erhöhung der Bezugskosten gerechtfertigt, traf die Richterin Marlies Bons-Künsebeck jetzt die Aussage, dass sie umfangreiches Zahlenmaterial sowohl für die Bezugskosten als auch für die sonstigen Kosten haben wolle. Zwar hatte die Richterin Verständnis dafür, dass Eon bei bestimmten Zahlen durchaus ein Geheimhaltungsinteresse habe. Sie machte aber deutlich, dass geschwärzte Zahlen, z.B. bei den Lieferantenpreisen, dazu führen würden, dass das Gericht die Billigkeit der Gaspreise nicht feststellen könne und somit die Klage von Eon abgewiesen werde müsse.
„Das ist im Interesse der Verbraucher“, freut sich Roswitha Köllner, Sprecherin der Bürgerinitiative Gaspreise runter. „Über 4 Jahre hat Eon darauf spekuliert, mit Zahlen, die eine Überprüfung der Gerechtfertigkeit der Gaspreiserhöhungen gar nicht zulassen, bei Gericht durchzukommen. Hier wurde Eon jetzt deutlich die rote Karte gezeigt.“
Bis zum 15. April hat Eon Zeit, das Material vorzulegen. Mit einem nächsten Verhandlungstermin rechnet die Bürgerinitiative nicht vor dem Spätsommer.
Aber auch in Paderborn führt Eon Prozesse gegen die Gaspreisverweigerer. Immer mehr Verweigerer, die vor einem Jahr einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen haben, erhalten in diesen Tagen Post vom Amtsgericht Paderborn und werden aufgefordert innerhalb von 14 Tagen ihre Verteidungsbereitschaft schriftlich mitzuteilen. Roswitha Köllner rät allen Betroffenen, dies auch fristgerecht zu tun.
Am 14.01. findet um 9Uhr einer der ersten Prozesse im Amtsgericht Paderborn statt.
Urteil des Amtsgerichts Paderborn
AG Paderborn, Urt. v. 12.11.09, Az. 58 C 250/09 Gaspreisklage abgewiesen
Presserklärung vom 18.12.2009
Alle Jahre wieder – Eon verschickt Mahnbescheide
Veranstaltung der Bürgerinitiative im Januar
Pünktlich zur Weihnachtszeit lässt Eon wie im letzten Jahr vom Mahngericht Hagen Mahnbescheide an die Gaspreisverweigerer verschicken. Bisher ist es Eon noch in keinem Fall gelungen, ein Urteil gegen Gaspreisverweigerer zu erwirken. Im Gegenteil: In Paderborn gewann jüngst ein Verweigerer, weil Eon sich außerstande sah, fristgerecht eine Klagebegründung einzureichen. Was ist daran so schwer?
Und der Prozess gegen 15 Gaspreisverweigerer vor dem Landgericht Dortmund läuft und läuft, seit 4,5 Jahren schon. Begonnen um nach Aussage von Eon schnell „Rechtssicherheit“ zu schaffen, scheint es sich hier eher um eine „never ending story“ zu handeln. Und genau wie im letzten Jahr steht Eon jetzt bei den verweigerten Beträgen aus dem Jahr 2005/2006 vor dem Problem der Verjährung. Und hier geht es nicht nur um das von den Gaspreisverweigerern einbehaltene Geld. Das wäre noch wohl zu verschmerzen. Hier geht es vielmehr darum, dass Eon alle seine Kunden gleich behandeln muss. Sonst könnten Kunden auf Rückzahlung wegen Gleichbehandlung mit den Verweigerern klagen.
Deshalb rät Roswitha Köllner, Sprecherin der Bürgerinitiative, allen, die jetzt einen Mahnbescheid erhalten haben, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. „Überlegen Sie, ob Sie diesen Weg mit uns weitergehen wollen. Wenn nicht, müssen Sie zahlen. Andernfalls widersprechen Sie dem Anspruch insgesamt und schicken den ausgefüllten Widerspruch innerhalb von 14 Tagen zurück ans Mahngericht Hagen. Sie befinden sich damit in guter Gesellschaft.“
Ob Eon den Weg weitergeht und es dann auch für die „2.Generation“ der Verweigerer zur Klage kommt, ist damit aber noch völlig offen. Die Prozesse gegen die Mahnbescheidempfänger aus dem letzten Jahr laufen jedenfalls sehr schleppend an. Man kann sich des Eindrucks nicht verwehren, dass Eon eigentlich nichts daran liegt, die gerichtliche Klärung voranzutreiben.
In einigen Fällen ist es der Richter, der von Eon eine Klagebegründung verlangt und terminiert hat. Die nächsten Verhandlungen finden am 14.Januar vorm Amtsgericht in Paderborn statt. Sie sind öffentlich. Auch der Sprecherrat der Bürgerinitiative wird anwesend sein. „Wir sind gespannt auf diese Verhandlungen. Wird sich der Trend der vielen positiven Entscheidungen für die Gaspreisverweigerer auch in Paderborn fortsetzen?“, fragt die Bürgerinitiative. Ebenfalls im Januar wird es auch eine Veranstaltung in der AWO geben. Der Termin wird rechtzeitig in der Presse bekanntgegeben.
Presserklärung vom 18.11.2009
Paderborner Gaspreisverweigerer gewinnen 1. Prozess gegen Eon
„Eine schallende Ohrfeige für Eon und deren Anwälte“ so bezeichnet Roswitha Köllner, Sprecherin der Bürgerinitiative Gaspreise runter das erste Urteil in den Paderborner Prozessen. Ende Juni 2009 hatte Eon Westfalen Weser beim Amtsgericht Paderborn ca. 200 Verfahren gegen Gaspreisverweigerer eingeleitet, die seit 2004 die erhöhten Gaspreise nicht bezahlen. „Wir wollen die Offenlegung von Eon`s Kalkulation, weil wir uns abgezockt fühlen.“ Das war die Forderung der Verweigerer damals und ist es auch noch heute.
Trotz Aufforderung eines Amtsrichters hat Eon bzw. die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Jolmes und Drees bis zum 23.10.2009 keine hinreichende Klagebegründung vorgelegt. Offensichtlich meint Eon, alle müssten nach ihrer Pfeife tanzen. Auch im noch nicht abgeschlossenen Dortmunder Prozess brauchte der Energieversorger für eine tiefere Begründung der Klage immerhin 3 Jahre . Das Gericht in Paderborn wies allerdings den Versuch, hier für dumm verkauft zu werden, in der gebotenen Sachlichkeit und Deutlichkeit zurück. In einem vereinfachten Verfahren ohne öffentliche Verhandlung wurde die Klage abgewiesen.
Man darf gespannt sein, ob es Eon bei den noch ausstehenden Gerichtsverfahren gelingt, eine Begründung für die überhöhten Gaspreise vorzulegen. „Wenn alle Preiserhöhungen rechtens waren, was ist dann an der Begründung eigentlich so schwierig?“, fragt sich die Bürgerinitiative.
Presserklärung vom 28.10.2009
BGH und Landgericht Hamburg urteilen erneut zugunsten von Gaskunden.
Gleich zwei wichtige Urteile wurden von deutschen Gerichten gegen Energieversorger zugunsten der Verbraucher gesprochen.
Der 8.Zivilsenat des Bundesgerichtshofes erkannte am heutigen Mittwoch die Preiserhöhungen des Bremer Versorgers SWB als unwirksam an, weil die Preisanpassungsklausel in den Erdgassonderverträgen nur das Recht des Versorgers vorsehen, bei gestiegenen Kosten die Preise zu erhöhen, nicht aber die Verpflichtung enthalten, bei gesunkenen Kosten die Preise zu senken.
(Artikel
komplett)
E.on Hanse verliert Rechtsstreit um höhere Gaspreise
Gutachten
(04.2009) der Grünen zu den Gaspreisen
(als PDF 300KB)
Wer Gas Sondervertragskunde ist, kann davon ausgehen, dass seine Preisgleitklausel den Kriterien des § 307 nicht standhält. Er hat in der Vergangenheit zuviel bezahlt und sollte sich sein Geld zurückholen.
Wie man das macht, das steht hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__2222/
Infos zum BGH Urteil vom 15.07.2009
Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher
Infos zum BGH Urteil vom 17.12.2008
Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher
Infos zum BGH Urteil vom 19.11.2008
Pressemitteilung Bund der Energieverbraucher
Stellungnahme
RA Reinhard Weeg (Anwalt des Klägers)
Der VIII.
Zivilsenat, zuständig u. a. für Kaufrecht, hatte bereits im Mai
2008 über die Problematik mündlich verhandelt. Da eine schriftliche
Urteilsfassung trotz zweimaliger Verschiebung des Termins zur Verkündung
einer Entscheidung noch immer nicht vor liegt, bezieht sich diese Kommentierung
nur auf die Mitteilung der Pressestelle des BGH zu dem Urteil. (Stellungnahme
komplett) oder als PDF![]()
Für
weitere Informationen:
Rechtsanwalt
Reinhard Weeg
Rietberger Straße 2
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 05242/9204-29
Telefax: 05242/9204-48
Widerspruch
mit §315 gegen zu hohe Energiepreise
Musterbriefe
hier verfügbar
Raum Bad Wünnenberg
Gaspreisverweigerer oder
die, die es werden wollen aus Bad Wünnenberg
und Umgebung können sich mit Fragen auch an Johannes Rosenkranz wenden
email: jhrosenkranz@gaspreise-runter-owl.de