|
Artikel in
der taz vom 10.02.2005:
Boykotteure
vs. Gaskonzerne 1:0
Ein
Beschluss des Heilbronner Amtsgerichtes bringt die Gaskonzerne in Schwierigkeiten.
In einem Rechtsstreit könnten Versorger dazu gezwungen werden,
ihre Kalkulationen offen zu legen
VON ELMAR KOK
Roswitha Köllner von der Bürgerinitiative "Gaspreise
runter Ostwestfalen-Lippe" freut sich. "Der Beschluss der
Heilbronner Richterin schreibt wesentliche Punkte fest, die sonst immer
von den Energieversorgern bestritten werden", sagt die Paderborner
Aktivistin. Ende vergangener Woche hatte das Amtsgericht Heilbronn in
einem Verfahren zu Gaspreiserhöhungen festgestellt, dass der beklagte
Versorger seine Kalkulation offen legen müsse,
um die Preiserhöhungen vor Gericht zu rechtfertigen. Zudem stellte
das Gericht fest, dass die Gasversorger eine monopolartige Stellung
am Markt einnehmen. Zwar gebe es in der Bundesrepublik einen Wettbewerb
zwischen Öl und Gas, habe der Verbraucher sich aber einmal für
eine Gasheizung entschieden, sei er wegen der hohen Investitionskosten
"dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen völlig ausgeliefert",
schreibt das Gericht.
Köllner
gehört zu etwa 6.000 Verbrauchern, die nach Angaben von Eon Westfalen
Weser zurzeit die erhöhten Preise für Gas nicht oder unter
Vorbehalt bezahlen. Nach ihrer Einschätzung wird der Beschluss
aus Heilbronn dazu führen, "dass Eon noch zögerlicher
als bisher mit den Boykotteuren umgehen wird". Denn den Gaskonzernen
droht bei einer Klage gegen säumige Zahler die Offenlegung der
Konzernkalkulation. "Momentan ist die Situation so, dass es faktisch
zwei Tarife gibt", sagt Köllner. Köllner schätzt
die Gruppe der Zahlungsverweigerer höher ein, als das Unternehmen.
31.200 Musterbriefe seien von der Homepage der Initiative heruntergeladen
worden, sagt sie. Aber selbst 6.000 Zahlungsverweigerer "sind schon
zehn Prozent der Kunden".
Jürgen
Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, sieht die Konzerne
unter Druck. Je mehr Kunden die Preisaufschläge verweigerten, desto
irrealer seien die kalkulierten Erträge durch das verteuerte Gas.
Es könne sein, dass sich die Versorger durch den entstehenden wirtschaftlichen
Druck zu Klagen gegen die Verbraucher durchringen. Allerdings "sind
Musterverfahren momentan nicht prognostizierbar", sagt Schröder.
Denn den Konzernen sei nicht daran gelegen, ihre Zahlen zu internen
Kalkulationen vorzulegen, vermutet Schröder. Ohne rechtliche Klärung
gebe es allerdings momentan eine "ziemliche Ungerechtigkeit unter
den Verbrauchern". Denn "die einen Verbraucher zahlen den
hohen Preis und die anderen nicht".
Aribert
Peters, Vorsitzender vom Bund der Energieverbraucher in Deutschland,
hält den Status Quo in Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Verbraucher
momentan für ausreichend. "Der Boykott findet so lange statt,
bis geklagt wird", sagt er. Momentan hätten die Boykotteure
ihr Ziel erreicht. Um den Streit über das teure Gas zu schlichten,
gebe es genau zwei Möglichkeiten, sagt er. "Entweder die Konzerne
klagen, oder wir klagen", sagt Peters. Die zweite Möglichkeit
fiele aber momentan schon einmal weg, denn "wir zahlen die Erhöhung
ja nicht, warum sollten wir dann klagen?", fragt Peters.
Die RWE
Weser-Ems, die nach eigenen Angaben wenige Kunden hat, die nur unter
Vorbehalt überweisen oder Rechnungen eigenhändig kürzen,
sieht die Lage noch ganz entspannt. "Wir schicken den säumigen
Zahlern dann einfach eine höhere Jahresendabrechnung", sagt
Klaus Schultebraucks, Sprecher der RWE-Gastochter. Weniger als ein Prozent
der Kunden seien der Preiserhöhung nicht nachgekommen, sagt Schultebraucks.
Immerhin fast 4.000 Haushalte im RWE-Versorgungsgebiet. Auf die Zahler,
die vermerkt hätten, ihre Rechnung nur unter Vorbehalt zahlen zu
wollen, werde das Unternehmen nicht reagieren, sagt der RWE-Mann. "Wir
haben unser Geld ja bekommen", sagt Schultebraucks.
Mittlerweile
machen den Gaskonzernen aber nicht nur die privaten Verbraucher Ärger.
Die Hertener Stadtwerke zahlen die Preiserhöhung, die die RWE Gas
für den Stadtbetrieb veranschlagt hat, momentan nur unter Vorbehalt.
Ob der Vorbehalt seitens der Stadtwerke geltend gemacht werden kann,
ist allerdings fraglich. "Wir sind noch in Expertengesprächen",
sagt Sprecher Heinrich Kuhlmann.
taz NRW
Nr. 7587 vom 10.2.2005, Seite 2, 138 Zeilen (TAZ-Bericht), ELMAR KOK
©
Contrapress media GmbH
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des taz-Verlags
|