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Stromkunden gemolken VON WOLFGANG MULKE Berlin. Die großen Energiekonzerne geben die Preissenkungen auf dem Strommarkt nicht an ihre Kunden weiter. Die Haushalte in Deutschland zahlen deshalb in diesem Jahr eine Milliarde Euro mehr als nötig für ihre Elektrizität. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die die Grünen in Auftrag gegeben haben. Strompreise in OWL Die Stadtwerke Bielefeld haben die Strompreise zum 1. Februar um rund 5,5 Prozent erhöht. Die Arbeitspreise stiegen im Schnitt um 1 Cent pro Kilowattstunde netto. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden müsse monatlich drei Euro mehr zahlen. „Wir sind Eigenerzeuger“, so die Begründung. Von den günstigeren Einkaufspreisen an der Strombörse profitiere das Unternehmen nicht. Die Preiserhöhung sei durch die im Januar gestiegene EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nötig geworden. Die EEG-Umlage ist laut dem Gutachten von Gunnar Harms seit Januar 2008 bis Juli 2010 um 0,9 bis 1 Cent/kWh gestiegen, „während die Preise für die Endverbraucher um 1,6 Cent angehoben worden sind“. Eon Westfalen Weser verteuerte die Strompreise zum 1. Mai um 1,39 Cent auf 23,04 Cent (brutto), sprich rund 5,8 Prozent. Dagegen haben die Stadtwerke Detmold ihre Strompreise am 1. Januar um 5 Prozent gesenkt. (fr) Amtsrichter übt harsche Kritik an Eon Von Hubertus Hartmann Delbrück (WV). Ein Delbrücker Amtsrichter hat dem heimischen Energieversorger Eon Westfalen Weser (EWW) gründlich die Leviten gelesen. Dem Konzern wird vorgeworfen, falsche Angaben zu machen, ein als Zeuge benannter Mitarbeiter wird indirekt der Lüge bezichtigt.
Delbrücker Amtsrichter weist 37 Klagen gegen Gaspreisverweigerer ab Von Hubertus Hartmann Kreis Paderborn (VW). Der Energieversorger Eon Westfalen Weser (EWW) muss eine weitere juristische Schlappe hinnehmen. Das Amtsgericht Delbrück hat am Freitag die Klagen gegen Gaspreisverweigerer abgewiesen. Gaspreisrebellen siegen vor dem Amtsgericht Delbrück (JS). Auch im Amtsgericht Delbrück türmt sich der Aktenberg in Sachen Gaspreise. Doch seit Freitag ist dieser mächtig zusammengeschrumpft, hat doch Richter Thorsten Bolte in einem Termin 39 Klagen entschieden – zugunsten der Gaspreiskunden, die Energiepreiserhöhungen seitens des Versorgers Eon nicht hatten hinnehmen wollen. Das verkündete der Richter in einem extra angesetzten Termin. Eine ausführliche schriftliche Begründung steht allerdings noch aus. Im Hause Eon sieht man das Urteil mit Bedauern, wie Pressesprecher Edgar Schroeren mitteilte. Nach wie vor sei man von einer „Angemessenheit der Preisanpassung“ überzeugt, sagte er, und diese sei auch vor zwei Wochen in der immerhin neun Stunden währenden Gerichtsverhandlung umfassend durch Zeugen dargelegt worden. Nach einer gründlichen Überprüfung der schriftlichen Urteilsverkündung werde Eon voraussichtlich in Revision gehen, kündigte Edgar Schroeren an. Das vermag die streitbaren Kunden nicht zu erschrecken. „Wir fühlen uns bestätigt“, sagte Rechtsanwalt Reinhard Weeg, der einen Großteil der Gaspreisrebellen vertritt. Nach wie vor fordert er Transparenz in der Eon-Preisgestaltung.
Vorwurf: Rechnungen auf falschem Briefkopf Delbrück (sf). „Sie fordern von meiner Mandantin einen Betrag und legen falsche Rechnungen vor“, warf Rechtsanwalt Reinhard Weeg der Klägerin, der Eon Westfalen Weser, am Freitagmorgen im Amtsgericht Delbrück vor und sprach von „versuchtem Prozessbetrug“: Zum Zeitpunkt der Rechnungsdaten 2007 und 2006 habe die Eon Vertriebsgesellschaft noch gar nicht existiert. Er forderte den Richter Thorsten Bolte auf, nach Abschluss des Verfahrens die Prozessakte an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. BGH kippt Ölpreisbindung Karlsruhe (wom/apn). Eine Erhöhung des Gaspreises darf nicht länger allein damit begründet werden, dass der Ölpreis gestiegen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern in einem Grundsatzurteil in Karlsruhe die seit gut 40 Jahren bestehende Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis auf, zumindest soweit es die Endkunden betrifft. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil als einen Schritt zu mehr Wettbewerb. Eine allein an die Ölpreise gebundene Preisentwicklung benachteilige die Verbraucher unangemessen, erklärte das Gericht. Überzogene Gewinne im Visier TAGESTHEMA VON WOLFGANG MULKE UND MARTIN KRAUSE Berlin/Bielefeld/Paderborn. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein womöglich folgenreiches Urteil zu den Gaspreisen für Verbraucher gefällt. Die Richter entschieden gestern zugunsten zweier Kläger, dass Versorgungsunternehmen ihren Gaspreis nicht einfach an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln dürfen. Gaspreiskritiker: Urteil Schritt zur Transparenz Paderborn (hko). Der Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs (BGH), mit dem dieser die mit Privatkunden fixierte Ölpreisbindung in Verträgen kippt, führt in Paderborn zu unterschiedlichen Reaktionen. Energieversorger Eon Westfalen Weser sieht keinerlei Auswirkungen, für die Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ ist es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Preistransparenz. BGH-Urteil zur Ölpreisbindung WOLFGANG MULKE, BERLIN Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Bindung der Gas- an die Ölpreise führt in die Irre. Es besagt lediglich, dass eine bestimmte Vertragsklausel nicht zulässig ist. Weder wird die auf dem Weltmarkt traditionelle Koppelung beider Preise aufgehoben, noch können Verbraucher jetzt auf sinkende Preise hoffen. Die vielen Reaktionen auf das Urteil mögen einen anderen Eindruck vermitteln. Tatsächlich steigt hier jede Menge Rauch auf, ohne dass ein Feuer brennt. Gaskunden fühlen sich schon seit etlichen Jahren verschaukelt. Eon gibt weniger Gas
Raubzug mit Strompreisen: Sechs Milliarden zusätzlich kassiert(23. Februar 2010) Der Bund der Energieverbraucher hat die Strompreisentwicklung der vergangenen drei Jahre analysiert - mit einem schockierenden Ergebnis. Die Strompreise für Haushalte haben sich durchschnittlich zwischen 2006 und 2009 um 3,75 Cent je Kilowattstunde erhöht. Verringert haben sich dagegen in diesem Zeitraum die Netzentgelte, und zwar um 1,5 Cent je Kilowattstunde. Zieht man die Steuern, Abgaben und Netzentgelte vom Strompreis ab, dann haben sich die Kosten für Erzeugung und Vertrieb um über vier Cent je Kilowattstunde in nur drei Jahren erhöht. Die Spotmarktpreise an der Strombörse haben sich in diesem Zeitraum jedoch um 1,2 Cent je Kilowattstunde verringert.
Eon erhöht die Strompreise Bielefeld (dpa). Millionen Kunden des Energiekonzerns Eon in Deutschland müssen von Mai an mehr für ihren Strom bezahlen. Der Versorger will die Preise im Schnitt bundesweit um 4,2 Prozent erhöhen, wie ein Eon-Sprecher bestätigte. siehe auch lokales
Erstes Urteil der Eon-Prozesse liegt vor Paderborn (JS). Dass Preiserhöhungen ganz genau begründet werden müssen, das hat jetzt die Energieversorgerin Eon schriftlich vorliegen. Schließlich ist jetzt, vier Wochen nachdem Eon mit ihrer Klage gegen fünf Gaspreisverweigerer scheiterte (die NW berichtete), die Urteilsbegründung bei den Beteiligten eingetroffen.
Saftige Rechnung für Energieversorger Bonn (dpa). Die Bundesnetzagentur hat den Strom- und Gasnetzbetreibern eine saftige Rechnung präsentiert: Mehr als 2 Milliarden Euro müssen die Versorger an ihre Kunden zurückgeben. Die Summe ergebe sich aus Mehrerlösen, die die Konzerne aus überhöhten Entgelten für die Nutzung ihrer Leitungen berechnet hätte
Karlsruhe (rtr). Die Verbraucher in Deutschland können nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf niedrigere Wasserpreise hoffen. Die Richter sprachen den Kartellbehörden gestern das Recht zu, Anbieter zu vergleichen und überhöhte Preise zu drücken. Der Wetzlarer Versorger Enwag scheiterte damit mit seinem Versuch, eine von der Landeskartellbehörde Hessen angeordnete Preissenkung von 30 Prozent zu kippen.
Wie die Gaspreisverweigerer den Etappensieg gegen Eon-Westfalen-Weser feiern VON ANDREAS GÖTTE
Treffen der Initiative am Freitag, 22.01. in der AWO Leostraße Große Freude herrscht bei den Gaspreisverweigerern. Bei der jetzt losgetretenen Prozesslawine am Amtsgericht Paderborn verlor Eon Westfalen Weser erstinstanzlich gleich 4 Verfahren. Im Jahr 2004 hatten die Beklagten Musterbriefe an Eon geschickt, in denen sie die Billigkeit der Erhöhung der Gaspreise anzweifelten und angekündigt hatten, diese und weitere Erhöhungen nicht zu zahlen, wenn Eon nicht die Kalkulation der Preise offen legt.
Amtsrichter Freitag bricht eine Lanze für Verbraucher / Eon kündigt Berufung vor dem Landgericht an VON JUTTA STEINMETZ Eon scheitert vor Amtsgericht Paderborn (JS). Während Petrus den Energieversorgern mit winterlichen Temperaturen die Kassen füllt, brach ein Paderborner Amtsrichter gestern eine Lanze für die Verbraucher. Er lehnte Klagen der Eon-Westfalen-Weser-Vertriebs-GmbH ab, mit denen diese ausstehende Zahlungen von vier Kunden eintreiben wollte, die die Gaspreiserhöhungen der Jahre 2004 bis 2008 nicht akzeptieren. Jede Erhöhung hätte einzeln begründet werden müssen, bemängelte der Richter. Das Gutachten, mit dem Eon die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen darlegen wollte, sei unzureichend und zu pauschal. Während das Urteil von der Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ als „sehr verbraucherfreundlich“ eingeschätzt wird, will Eon vor die nächste Instanz ziehen. Sehr wohl habe man nachgewiesen, dass die Preisanpassungen angemessen und sachlich begründet waren. Vor Wochenfrist hatte das Landgericht Dortmund Eon im dort anhängigen Verfahren aufgefordert, Gaspreisberechnungen vorzulegen, in denen alle Bezugspreise zu lesen sind.
Richter weist Klage von Eon Westfalen-Weser gegen vier zahlungssäumige Kunden ab Von Karl Pickhardt Gaspreisverweigerer erfreut über Prozessverlauf in Dortmund Schon seit Juni 2005 führt Eon Westfalen Weser den Prozess gegen 10 Kunden, die seit 2004 die Gaspreiserhöhungen nicht mehr zahlen. „Wir werden abgezockt , die Gaspreise sind zu hoch“, ist die Meinung der Bürgerinitiative Gaspreise runter und mehr als 1600 Gaspreisverweigerern im Kreis Paderborn. Landgericht will transparente Gaspreis-Kalkulation Paderborn/Dortmund (ig). Das Landgericht Dortmund hat gestern das von Eon Westfalen Weser Vertrieb angestrengte Verfahren gegen Paderborner Gaspreisverweigerer fortgesetzt. Am Ende erklärte sich der Energieversorger bereit, die Kalkulation für die Preiserhöhung im Jahr 2004 komplett offen zu legen. Bisher waren darin Bezugspreise geschwärzt dargestellt, weil Eon darin ein Betriebsgeheimnis sieht. Mit einer Fortsetzung des Verfahrens wird erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet. |