Startseite  

Artikel in der Neuen Westfälischen vom 14.09.2005:

Kartellamt setzt Frist für Gasversorger
Behörde geht gegen langfristige Verträge vor

Bonn (dpa). Das Bundeskartellamt will Bewegung in die Gaspreise bringen und hat 15 Gasunternehmen ultimativ zur Begrenzung von langfristigen Lieferverträgen mit Stadtwerken aufgefordert. Die Behörde habe den Ferngasgesellschaften ein entsprechendes Abmahnschreiben gesandt, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Ihre insgesamt mehrere hundert solcher Lieferverträge seien unzulässig, weil sie den Wettbewerb auf dem Gasmarkt behinderten. Betroffen sind alle wichtigen Branchenunternehmen mit dem Marktführer Eon-Ruhrgas.

Mit der Öffnung der Verträge und Begrenzung von Laufzeiten solle in den bislang abgeschotteten Markt mit zu viel Bindung für Stadtwerke mehr Wettbewerb kommen, sagte Deutschlands oberster Kartellwächter Böge. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und bessere Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es mehr Preisdruck geben, von dem Privatkunden mit niedrigeren Gaspreisen profitieren könnten.

Nach den Vorstellungen der Wettbewerbshüter sollen Verträge mit Stadtwerken eine Laufzeit von zwei oder vier Jahren (je nach Bedarfsdeckung) nicht überschreiten. Bislang sind bis zu 25-jährige Laufzeiten üblich.

Das Verfahren des Kartellamts zu Langfristverträgen beziehe sich jedoch nicht auf die Verträge der Gasimportgesellschaften mit den Produzenten und den dort ausgehandelten Bedingungen etwa zur Kopplung anHeizölpreise, machte Böge klar. „Das ist nicht unsere Spielwiese.“ Zur weiteren Öffnung des Gasmarkts müssten auch die Endkunden bessere Möglichkeiten zum Wechsel ihres Versorgers haben. Dafür sei die Bundesnetzagentur zuständig.

© Copyright 2005 Neue Westfälische.