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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 14.09.2005:
Kartellamt
setzt Frist für Gasversorger
Behörde geht gegen langfristige Verträge
vor
Bonn (dpa).
Das Bundeskartellamt will Bewegung in die Gaspreise bringen und hat
15 Gasunternehmen ultimativ zur Begrenzung von langfristigen Lieferverträgen
mit Stadtwerken aufgefordert. Die Behörde habe den Ferngasgesellschaften
ein entsprechendes Abmahnschreiben gesandt, sagte Kartellamtspräsident
Ulf Böge. Ihre insgesamt mehrere hundert solcher Lieferverträge
seien unzulässig, weil sie den Wettbewerb auf dem Gasmarkt behinderten.
Betroffen sind alle wichtigen Branchenunternehmen mit dem Marktführer
Eon-Ruhrgas.
Mit der
Öffnung der Verträge und Begrenzung von Laufzeiten solle in
den bislang abgeschotteten Markt mit zu viel Bindung für Stadtwerke
mehr Wettbewerb kommen, sagte Deutschlands oberster Kartellwächter
Böge. Die Stadtwerke müssten rascher wechseln und bessere
Konditionen aushandeln können. Dadurch werde es mehr Preisdruck
geben, von dem Privatkunden mit niedrigeren Gaspreisen profitieren könnten.
Nach den
Vorstellungen der Wettbewerbshüter sollen Verträge mit Stadtwerken
eine Laufzeit von zwei oder vier Jahren (je nach Bedarfsdeckung) nicht
überschreiten. Bislang sind bis zu 25-jährige Laufzeiten üblich.
Das Verfahren
des Kartellamts zu Langfristverträgen beziehe sich jedoch nicht
auf die Verträge der Gasimportgesellschaften mit den Produzenten
und den dort ausgehandelten Bedingungen etwa zur Kopplung anHeizölpreise,
machte Böge klar. „Das ist nicht unsere Spielwiese.“
Zur weiteren Öffnung des Gasmarkts müssten auch die Endkunden
bessere Möglichkeiten zum Wechsel ihres Versorgers haben. Dafür
sei die Bundesnetzagentur zuständig.
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