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Artikel in der Neuen Westfälischen vom 11.02.2005:

PADERBORN: Verbraucher lassen Muskeln spielen
Gericht fordert Energieversorger zu Transparenz auf
VON MATTHIAS BUNGEROTH

Paderborn. Die Diskussion um Gaspreiserhöhungen von Energieversorgern bekommt neue Nahrung. Kritische Verbraucher fühlen sich durch einen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn bestätigt. Roswitha Köllner ist zufrieden.

Der Sprecherin der Bürgerinitiative "Gaspreise runter" aus Paderborn liegt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vor. In ihm geht es um die Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen des örtlichen Energieversorgers, gegen die ein ehemaliger Richter geklagt hatte. Der seit dem 4. Februar vorliegende schriftliche Beschluss stärkt die Position der Gaskunden auch in Ostwestfalen-Lippe nach Köllners Ansicht ganz erheblich.

"Hierin wird deutlich, dass unsere Initiative mit ihrer Argumentation völlig richtig liegt", sagt die 52-jährige Realschullehrerin. Gegen die seit dem 1. Oktober 2004 wirksame Gaspreiserhöhung von durchschnittlich 11 Prozent der EON Westfalen Weser Paderborn haben rund 6.000 Verbraucher Widerspruch eingelegt, von denen rund die Hälfte den Erhöhungsbetrag nicht bezahlt, die andere Hälfte unter Vorbehalt, wie Köllner sagt. Insgesamt hat der Energieversorger 80.000 Gaskunden.

"Die Zahl der Verweigerer wird steigen", sagt die Paderbornerin voraus. Denn in dem Gerichtsbeschluss werde festgestellt, dass sich Gaskunden unter Hinweis auf den Paragrafen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen Gaspreiserhöhungen wenden könnten. Dieser schützt die Verbraucher vor einseitigen Preiserhöhungen durch Monopolisten.

EON habe stets bestritten, dass diese Norm in solchen Fällen Gültigkeit besitze, weil man sich nicht als Monopolist betrachte, so Köllner. Ebenfalls habe die Amtsrichterin festgestellt, dass die Energieversorger zur Begründung ihrer Preiserhöhungen ihre Kalkulationen offenlegen müssten. Ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie auch in Paderborn vorgelegt, sei zur Begründung der Billigkeit der Preise nicht ausreichend, zitiert Köllner den Beschluss weiter. Auch dürften Verbraucher laut Meinung des Gerichts den Erhöhungsbetrag einbehalten.

All dies sei eine "schallende Ohrfeige, die EON Westfalen Weser spüren" werde, ist Roswitha Köllner überzeugt. Sie fordert den Paderborner Energieversorger auf, nun seine Preiskalkulation transparent zu machen. "Wenn EON sich jetzt nicht bewegt, müssen aus Gaspreisverweigerern Stromwechsler werden", gibt sie sich kämpferisch.

Die jüngsten Erhöhungen liegen nach Rechnung der Gaspreisgegener in OWL übrigens je nach Verbrauch bei bis zu 21,7 Prozent. Für einen Vier-Personen-Haushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauche, erhöhe sich die Belastung nach der Preiserhöhung von 900 auf 1.028 Euro.

Meinolf Päsch, Unternehmenssprecher von EON Westfalen Weser Paderborn, wollte gestern zu dem Gerichtsbeschluss nichts sagen. "Unseres Wissens ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Deshalb geben wir dazu noch keine Stellungnahme ab", sagte er gegenüber dieser Zeitung. Er betonte aber, der Rechtsweg sei "das letzte Mittel" in der Auseinandersetzung mit den Gaspreisverweigerern. Päsch: "Wir setzen nach wir vor auf einen Dialog."

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