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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 11.02.2005:
PADERBORN:
Verbraucher lassen Muskeln spielen
Gericht
fordert Energieversorger zu Transparenz auf
VON MATTHIAS BUNGEROTH
Paderborn.
Die Diskussion um Gaspreiserhöhungen von Energieversorgern bekommt
neue Nahrung. Kritische Verbraucher fühlen sich durch einen Beschluss
des Amtsgerichts Heilbronn bestätigt. Roswitha Köllner ist
zufrieden.
Der Sprecherin
der Bürgerinitiative "Gaspreise runter" aus Paderborn
liegt ein aktueller Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vor. In ihm
geht es um die Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen
des örtlichen Energieversorgers, gegen die ein ehemaliger Richter
geklagt hatte. Der seit dem 4. Februar vorliegende schriftliche Beschluss
stärkt die Position der Gaskunden auch in Ostwestfalen-Lippe nach
Köllners Ansicht ganz erheblich.
"Hierin
wird deutlich, dass unsere Initiative mit ihrer Argumentation völlig
richtig liegt", sagt die 52-jährige Realschullehrerin. Gegen
die seit dem 1. Oktober 2004 wirksame Gaspreiserhöhung von durchschnittlich
11 Prozent der EON Westfalen Weser Paderborn haben rund 6.000 Verbraucher
Widerspruch eingelegt, von denen rund die Hälfte den Erhöhungsbetrag
nicht bezahlt, die andere Hälfte unter Vorbehalt, wie Köllner
sagt. Insgesamt hat der Energieversorger 80.000 Gaskunden.
"Die
Zahl der Verweigerer wird steigen", sagt die Paderbornerin voraus.
Denn in dem Gerichtsbeschluss werde festgestellt, dass sich Gaskunden
unter Hinweis auf den Paragrafen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches
gegen Gaspreiserhöhungen wenden könnten. Dieser schützt
die Verbraucher vor einseitigen Preiserhöhungen durch Monopolisten.
EON habe
stets bestritten, dass diese Norm in solchen Fällen Gültigkeit
besitze, weil man sich nicht als Monopolist betrachte, so Köllner.
Ebenfalls habe die Amtsrichterin festgestellt, dass die Energieversorger
zur Begründung ihrer Preiserhöhungen ihre Kalkulationen offenlegen
müssten. Ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
wie auch in Paderborn vorgelegt, sei zur Begründung der Billigkeit
der Preise nicht ausreichend, zitiert Köllner den Beschluss weiter.
Auch dürften Verbraucher laut Meinung des Gerichts den Erhöhungsbetrag
einbehalten.
All dies
sei eine "schallende Ohrfeige, die EON Westfalen Weser spüren"
werde, ist Roswitha Köllner überzeugt. Sie fordert den Paderborner
Energieversorger auf, nun seine Preiskalkulation transparent zu machen.
"Wenn EON sich jetzt nicht bewegt, müssen aus Gaspreisverweigerern
Stromwechsler werden", gibt sie sich kämpferisch.
Die jüngsten
Erhöhungen liegen nach Rechnung der Gaspreisgegener in OWL übrigens
je nach Verbrauch bei bis zu 21,7 Prozent. Für einen Vier-Personen-Haushalt,
der 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauche, erhöhe sich
die Belastung nach der Preiserhöhung von 900 auf 1.028 Euro.
Meinolf Päsch, Unternehmenssprecher von EON Westfalen Weser Paderborn,
wollte gestern zu dem Gerichtsbeschluss nichts sagen. "Unseres
Wissens ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Deshalb geben wir
dazu noch keine Stellungnahme ab", sagte er gegenüber dieser
Zeitung. Er betonte aber, der Rechtsweg sei "das letzte Mittel"
in der Auseinandersetzung mit den Gaspreisverweigerern. Päsch:
"Wir setzen nach wir vor auf einen Dialog."
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