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Artikel in der Neuen Westfälischen vom 08.01.2010:

Eon darf Zahlen in Kalkulation nicht schwärzen
Gaspreis-Prozess bald im fünften Jahr

VON HANS-HERMANN IGGES

Paderborn/Dortmund. Der Prozess um die Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen durch Eon Westfalen Weser im Jahr 2005 ging auch gestern, fast vier Jahre nach seinem Beginn am 7. April 2006, nicht zu Ende. Das Gericht gab im Gegenteil dem Einspruch der Gaspreisverweigerer gegen das im April 2009 gegen sie ergangene Versäumnisurteil statt und wird vermutlich im Spätsommer die Verhandlung fortsetzen. Das Verfahren wird dann bereits im fünften Jahr sein.

Die 13. Zivilkammer als II. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richterin Marlies Bons-Künsebeck forderte Eon Westfalen Weser Vertrieb gestern auf, bis zum 15. April Gaspreisberechnungen vorzulegen, in denen auch tatsächlich alle Bezugspreise zu lesen sind. Darauf sollen die Gaspreisverweigerer binnen drei Monaten Stellung nehmen können, so ein Sprecher des Gerichts gestern.

Bisher hatte EWW-Vertrieb solche Angaben geschwärzt – wie es hieß, weil diese als Geschäftsgeheimnis betrachtet würden. Statt dessen benannte EWW-Vertrieb für gestern Zeugen, die aber vom Gericht nicht aufgerufen wurden. Grundsätzlich geht es um den Nachweis, ob die fraglichen Gaspreiserhöhungen dem im Gesetzt formulierten Grundsatz der „Billigkeit“ entsprechen. Dies wird von den Gaspreisverweigerern bestritten.

Im letzten Mai hatten 13 der damals 15 verklagten Gaspreisrebellen Einspruch gegen das im April ergangene Versäumnisurteil eingelegt. Darin waren sie vom Gericht zur Nachzahlung von Restforderungen an EWW Vertrieb aus dem Zeitraum Oktober 2004 bis Sommer 2005 aufgefordert worden. Dieses Versäumnisurteil hatte der Verteidiger der Gaspreisverweigerer, Reinhard Weeg, bewusst provoziert, weil er nicht auf die Aufforderung des Gerichts reagiert hatte, Stellung zu der damals bereits von Eon vorgelegten Kalkulation – mit den geschwärzten Zahlen – zu nehmen.

„Wir werden dem Gericht alles vorlegen, was es verlangt,“ kündigte gestern nach der Verhandlung Edgar Schroeren, Pressesprecher von EWW Vertrieb, an. Er mochte den Prozesstag allerdings nicht offiziell kommentieren – anders als Kontrahentin Roswitha Köllner, Sprecherin der Gaspreisverweigerer: „Die Richterin will nicht nur die Bezugskosten transparent und nachvollziehbar sehen, sondern auch nachgewiesen bekommen, ob es bei den sonstigen Kosten möglicherweise Einsparpotenziale gegeben hätte. Das ist absolut im Sinne der Verbraucher.“

Während sich das Verfahren um angemessene Gaspreise in Dortmund hinzieht, beginnt am 14. Januar vor dem Paderborner Amtsgericht ein zweites: Damit ihre Nachforderungen an Gaspreisverweigerer der ersten Phase 2004/2005 nicht verjähren, hat EWW Vertrieb nach erfolglosen Mahnungen fünf Betroffene auf Nachzahlung der ausstehenden Beträge verklagt.

© 2010 Neue Westfälische Paderborner Kreiszeitung