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Artikel in der Neuen Westfälischen vom 02.01.2009:

Gaspreise runter ruft zum Widerspruch auf
Montag Informationsveranstaltung

Paderborn. Die Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ ruft alle Gaspreisverweigerer auf, gegen ihre Mahnbescheide Widerspruch einzulegen. Eine Informationsveranstaltung dazu gibt es am Montag, 5. Januar, um 19 Uhr in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt, Leostraße.

Wie Roswitha Köllner von der Initiative mitteilt, habe sie im Januar 2005 auf einer Veranstaltung mit 700 Teilnehmern den damaligen Vorstandsvorsitzenden von Eon Westfalen Weser aufgefordert: „Verklagen Sie mich!“

Fast 4 Jahre habe Eon dann gebraucht, um auf diese Aufforderung zu reagieren und den ersten Schritt in diese Richtung zu tun. Ebenso wie die Sprecherin der Bürgerinitiative erhielt in den letzten Tagen die Mehrzahl derjenigen Eon-Kunden, die seit 2004 die Preiserhöhungen nicht mehr zahlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid. Sollten sie gegen den im Mahnbescheid von Eon geltend gemachten Anspruch Widerspruch einlegen, könne es möglicherweise zu einer Klage kommen .

Deutlich werde, so Roswitha Köllner, dass Eon sich in seinem Rechtsverständnis verkalkuliert habe. Der Prozess gegen 15 Gaspreisverweigerer vor dem Landgericht Dortmund laufe schon seit 3,5 Jahren. Begonnen um nach Aussage von Eon schnell Rechtssicherheit zu schaffen, stehe für den Energieversorger jetzt das Problem der Verjährung an. Und hier gehe es nicht nur um das von den Gaspreisverweigerern einbehaltene Geld. Das wäre wohl zu verschmerzen, vermutet Roswitha Köllner: „Angesichts der in den letzten Tagen veröffentlichten Zahlen zur Abzocke der Kunden auch im Strombereich.“ Hier gehe es aber vielmehr darum, dass Eon alle seine Kunden gleich behandeln müsse. Sonst könnten Kunden auf Rückzahlung wegen Gleichbehandlung mit den Verweigerern klagen.

Wird Eon also den Schritt der Klage wagen, fragt die Initiative. Oder sollte das Ganze doch wieder nur ein Druckmittel sein, um möglichst viele Gaspreisverweigerer einzuschüchtern und zum Aufgeben zu bewegen? Die Bürgerinitiative Gaspreise runter ruft alle Betroffenen auf, gegen die im Mahnbescheid genannte Forderung insgesamt Widerspruch einzulegen.

Genauere Informationen gibt es dazu am Montag, 5. Januar, um 19 Uhr in den Räumen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Leostraße. Auch Rechtsanwalt Reinhard Weeg wird anwesend sein.

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