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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 02.01.2009:
Gaspreise
runter ruft zum Widerspruch auf
Montag Informationsveranstaltung
Paderborn.
Die Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ ruft alle Gaspreisverweigerer
auf, gegen ihre Mahnbescheide Widerspruch einzulegen. Eine Informationsveranstaltung
dazu gibt es am Montag, 5. Januar, um 19 Uhr in den Räumen der
Arbeiterwohlfahrt, Leostraße.
Wie Roswitha
Köllner von der Initiative mitteilt, habe sie im Januar 2005 auf
einer Veranstaltung mit 700 Teilnehmern den damaligen Vorstandsvorsitzenden
von Eon Westfalen Weser aufgefordert: „Verklagen Sie mich!“
Fast 4
Jahre habe Eon dann gebraucht, um auf diese Aufforderung zu reagieren
und den ersten Schritt in diese Richtung zu tun. Ebenso wie die Sprecherin
der Bürgerinitiative erhielt in den letzten Tagen die Mehrzahl
derjenigen Eon-Kunden, die seit 2004 die Preiserhöhungen nicht
mehr zahlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid. Sollten sie gegen den
im Mahnbescheid von Eon geltend gemachten Anspruch Widerspruch einlegen,
könne es möglicherweise zu einer Klage kommen .
Deutlich
werde, so Roswitha Köllner, dass Eon sich in seinem Rechtsverständnis
verkalkuliert habe. Der Prozess gegen 15 Gaspreisverweigerer vor dem
Landgericht Dortmund laufe schon seit 3,5 Jahren. Begonnen um nach Aussage
von Eon schnell Rechtssicherheit zu schaffen, stehe für den Energieversorger
jetzt das Problem der Verjährung an. Und hier gehe es nicht nur
um das von den Gaspreisverweigerern einbehaltene Geld. Das wäre
wohl zu verschmerzen, vermutet Roswitha Köllner: „Angesichts
der in den letzten Tagen veröffentlichten Zahlen zur Abzocke der
Kunden auch im Strombereich.“ Hier gehe es aber vielmehr darum,
dass Eon alle seine Kunden gleich behandeln müsse. Sonst könnten
Kunden auf Rückzahlung wegen Gleichbehandlung mit den Verweigerern
klagen.
Wird Eon
also den Schritt der Klage wagen, fragt die Initiative. Oder sollte
das Ganze doch wieder nur ein Druckmittel sein, um möglichst viele
Gaspreisverweigerer einzuschüchtern und zum Aufgeben zu bewegen?
Die Bürgerinitiative Gaspreise runter ruft alle Betroffenen auf,
gegen die im Mahnbescheid genannte Forderung insgesamt Widerspruch einzulegen.
Genauere
Informationen gibt es dazu am Montag, 5. Januar, um 19 Uhr in den Räumen
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in der Leostraße. Auch Rechtsanwalt
Reinhard Weeg wird anwesend sein.
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