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Artikel in der Neuen Westfälischen vom 15.08.2008:

Streit um Gasrechnung geht weiter

Paderborn (ph). In der Auseinandersetzung um die Zahlung eigenmächtig gekürzter Gasrechnungen zwischen Eon Westfalen Weser und zahlreichen Gaskunden, geht das Unternehmen offenbar sehr differenziert mit den einzelnen Kunden um. Während einem Gaspreis-Verweigerer bereits der Gashahn abgedreht wurde, ist bei einem anderen Kunden die Androhung der Gassperre wieder zurückgenommen worden. Wie Unternehmenssprecher Michael Wippermann erläutert, hätten im ersten Fall „die Nachforderungen deutlich im unstrittigen Bereich“ gelegen: „Da haben wir die Sperrung umgesetzt.“ Im zweiten Fall hingegen habe es sich um Nachforderungen von rund 100 Euro gehandelt, die unstrittig gewesen seien. Bei diesem Kunden bemisst Eon nun sogar die Nachzahlung an dem Gaspreis, der vor Oktober 2004 gültig war.

Das aber gelte nicht für alle Gaspreis-Verweigerer, versichert Wippermann: „Wichtig sind grundsätzlich die strittigen und unstrittigen Beträge und die Abschlagszahlungen.“ Deswegen gebe es auch keine pauschale Regelung für alle Verweigerer. Als unstrittig bezeichnet Eon Nachforderungen, die sich auf Preise beziehen, die der Gaskunde durch die Bezahlung der Jahresrechnung einmal akzeptiert habe. Wie Wippermann weiter mitteilt, habe Eon inzwischen an die 100 Verweigerer angeschrieben, um Nachzahlungen einzufordern. Viele hätten reagiert und bezahlt, mit anderen seien Ratenzahlungen vereinbart worden. Roswitha Köllner von der Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ hatte schon gehofft, dass die Rücknahme der Sperrandrohung für alle Gaspreisverweigerer gelte. Doch soweit mag Eon Westfalen Weser offenbar nicht gehen. „Wir haben normale Mahnverfahren in Gang gesetzt. Wenn der Kunde nicht reagiert, kann es sein, dass wir im Einzelfall auch weitere Sperrungen umsetzen“, so Wippermann.


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