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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 15.08.2008:
Streit um
Gasrechnung geht weiter
Paderborn (ph).
In der Auseinandersetzung um die Zahlung eigenmächtig gekürzter
Gasrechnungen zwischen Eon Westfalen Weser und zahlreichen Gaskunden,
geht das Unternehmen offenbar sehr differenziert mit den einzelnen Kunden
um. Während einem Gaspreis-Verweigerer bereits der Gashahn abgedreht
wurde, ist bei einem anderen Kunden die Androhung der Gassperre wieder
zurückgenommen worden. Wie Unternehmenssprecher Michael Wippermann
erläutert, hätten im ersten Fall „die Nachforderungen
deutlich im unstrittigen Bereich“ gelegen: „Da haben wir
die Sperrung umgesetzt.“ Im zweiten Fall hingegen habe es sich
um Nachforderungen von rund 100 Euro gehandelt, die unstrittig gewesen
seien. Bei diesem Kunden bemisst Eon nun sogar die Nachzahlung an dem
Gaspreis, der vor Oktober 2004 gültig war.
Das aber gelte
nicht für alle Gaspreis-Verweigerer, versichert Wippermann: „Wichtig
sind grundsätzlich die strittigen und unstrittigen Beträge
und die Abschlagszahlungen.“ Deswegen gebe es auch keine pauschale
Regelung für alle Verweigerer. Als unstrittig bezeichnet Eon Nachforderungen,
die sich auf Preise beziehen, die der Gaskunde durch die Bezahlung der
Jahresrechnung einmal akzeptiert habe. Wie Wippermann weiter mitteilt,
habe Eon inzwischen an die 100 Verweigerer angeschrieben, um Nachzahlungen
einzufordern. Viele hätten reagiert und bezahlt, mit anderen seien
Ratenzahlungen vereinbart worden. Roswitha Köllner von der Bürgerinitiative
„Gaspreise runter“ hatte schon gehofft, dass die Rücknahme
der Sperrandrohung für alle Gaspreisverweigerer gelte. Doch soweit
mag Eon Westfalen Weser offenbar nicht gehen. „Wir haben normale
Mahnverfahren in Gang gesetzt. Wenn der Kunde nicht reagiert, kann es
sein, dass wir im Einzelfall auch weitere Sperrungen umsetzen“,
so Wippermann.
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2008 Neue Westfälische.
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