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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 13.06.2008:
Eon weiter
unter Druck
Im Gas-Prozess muss der Energieversorger erneut Zahlen
auf den Tisch legen
VON PETER
HASENBEIN
Paderborn/Dortmund.
Damit hatte selbst Reinhard Weeg, Rechtsanwalt der 15 Gaspreis-Rebellen,
nicht gerechnet: Am gestrigen 5. Prozesstag in Dortmund wurde Eon Westfalen
Weser erneut dazu aufgefordert, die Gaspreiserhöhung aus Oktober
2004 zu begründen. Besonders eindringlich regte das Gericht allerdings
auch an, dass beide Parteien sich außergerichtlich einigen sollen.
Ob es dazu
kommt, darf man jedoch bezweifeln. Auch wenn Eon gestern dazu noch keine
Stellungnahme abgeben wollte und erst die Erläuterungen der Vorsitzenden
Richterin Marlies Bons-Künsebeck studieren will, war der Energieversorger
von Anfang an auf eine Grundsatzentscheidung aus. „Schon aus Gründen
der Gleichbehandlung aller Gaskunden“, wie der damalige Unternehmenssprecher
Meinolf Päsch stets betonte.
Wie die
Grundsatzsentscheidung allerdings ausfallen könnte, bleibt völlig
offen. Nur eins scheint klar: Sollte am Ende ein Urteil erforderlich
sein, wird das Gericht wohl neutrale Gutachten hinzu ziehen, wie die
Richterin gestern andeutete. Und dann könnte es teuer werden. Auch
darum gab Marlies Bons-Künsebeck erneut den Hinweis auf eine außergerichtliche
Einigung. Noch deutlicher wurde die Richterin mit Blick auf den Energieversorger:
Um einen Preisanstieg richtig beurteilen zu können, müsse
neben den gestiegenen Vorlieferantenkosten auch das Einsparpotential
innerhalb des Unternehmens gegengerechnet werden. Außerdem müsse
für das Gericht ersichtlich sein, wie viele Privatkunden und wie
viele Geschäftskunden der Energieversorger beliefere. Und es müsse
deutlich werden, wie sich die Kosten bei den Geschäftskunden entwickelt
haben. Für die Gaspreis-Verweigerer ein ganz wichtiger Punkt: „Wir
hatten schon immer den Verdacht, dass Privatkunden den günstigen
Tarif der Großkunden sponsern. Das wird hier nun endlich einmal
überprüft“, freut sich Roswitha Köllner. Die Sprecherin
der Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ wertete es
gestern „sehr positiv“, dass die Richterin praktisch eine
Offenlegung der Kalkulation favorisiere: „Genau das, was wir von
Anfang an gefordert haben.“
Und die
Richterin sorgte für weitere Klarstellungen: Ein Preisvergleich
mit anderen Versorgern reiche nicht aus, um den eigenen Preis zu rechtfertigen.
Berechnungen der Wirtschaftsprüfer räumte sie keine Beweiskraft
ein („Das ist ein Sachvortrag“) und Eon könne sich
beim Nachweis der Preisgestaltung auch nicht auf Geschäftsgeheimnisse
zurück ziehen.
Reinhard
Weeg sieht in den Hinweisen eine „klare Aufforderung an die Energiewirtschaft,
gegenüber den Gaskunden und der Justiz bei der Preisgestaltung
sauber zu arbeiten“. Der 5. Prozesstag sei „eine Ohrfeige
für Eon“. Das freilich wertete der Energieversorger ganz
anders: Für ihn habe das Gericht lediglich „eine Entscheidung
über den weiteren Prozessverlauf“ gefällt und sich zur
eigentlichen Sache nicht geäußert. „Wir kennen die
Begründung noch gar nicht. Erst wenn wir die ganze Entscheidung
gelesen haben, werden wir alle Punkte abarbeiten“, erläutert
Unternehmenssprecher Michael Wippermann. Dazu haben beide Parteien bis
zum 24. Juli Zeit, bis 28. August hat Eon sogar Zeit, um die elfprozentige
Erhöhung aus Oktober 2004 noch detaillierter zu begründen.
Überraschend
der Ausgang des Prozess-Tages, ungewöhnlich auch die Besetzung:
Da bei einem Verkündungstermin nur die Richterin das Wort hat,
war – bis auf eine Referendarin aus der Dortmunder Kanzlei, die
Eon Westfalen Weser vertritt – kein Prozessbeteiligter vor Ort,
lediglich eine Hand voll Medienvertreter.
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