Startseite  

Artikel in der Neuen Westfälischen vom 13.06.2008:

Eon weiter unter Druck
Im Gas-Prozess muss der Energieversorger erneut Zahlen auf den Tisch legen

VON PETER HASENBEIN

Paderborn/Dortmund. Damit hatte selbst Reinhard Weeg, Rechtsanwalt der 15 Gaspreis-Rebellen, nicht gerechnet: Am gestrigen 5. Prozesstag in Dortmund wurde Eon Westfalen Weser erneut dazu aufgefordert, die Gaspreiserhöhung aus Oktober 2004 zu begründen. Besonders eindringlich regte das Gericht allerdings auch an, dass beide Parteien sich außergerichtlich einigen sollen.

Ob es dazu kommt, darf man jedoch bezweifeln. Auch wenn Eon gestern dazu noch keine Stellungnahme abgeben wollte und erst die Erläuterungen der Vorsitzenden Richterin Marlies Bons-Künsebeck studieren will, war der Energieversorger von Anfang an auf eine Grundsatzentscheidung aus. „Schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gaskunden“, wie der damalige Unternehmenssprecher Meinolf Päsch stets betonte.

Wie die Grundsatzsentscheidung allerdings ausfallen könnte, bleibt völlig offen. Nur eins scheint klar: Sollte am Ende ein Urteil erforderlich sein, wird das Gericht wohl neutrale Gutachten hinzu ziehen, wie die Richterin gestern andeutete. Und dann könnte es teuer werden. Auch darum gab Marlies Bons-Künsebeck erneut den Hinweis auf eine außergerichtliche Einigung. Noch deutlicher wurde die Richterin mit Blick auf den Energieversorger: Um einen Preisanstieg richtig beurteilen zu können, müsse neben den gestiegenen Vorlieferantenkosten auch das Einsparpotential innerhalb des Unternehmens gegengerechnet werden. Außerdem müsse für das Gericht ersichtlich sein, wie viele Privatkunden und wie viele Geschäftskunden der Energieversorger beliefere. Und es müsse deutlich werden, wie sich die Kosten bei den Geschäftskunden entwickelt haben. Für die Gaspreis-Verweigerer ein ganz wichtiger Punkt: „Wir hatten schon immer den Verdacht, dass Privatkunden den günstigen Tarif der Großkunden sponsern. Das wird hier nun endlich einmal überprüft“, freut sich Roswitha Köllner. Die Sprecherin der Bürgerinitiative „Gaspreise runter“ wertete es gestern „sehr positiv“, dass die Richterin praktisch eine Offenlegung der Kalkulation favorisiere: „Genau das, was wir von Anfang an gefordert haben.“

Und die Richterin sorgte für weitere Klarstellungen: Ein Preisvergleich mit anderen Versorgern reiche nicht aus, um den eigenen Preis zu rechtfertigen. Berechnungen der Wirtschaftsprüfer räumte sie keine Beweiskraft ein („Das ist ein Sachvortrag“) und Eon könne sich beim Nachweis der Preisgestaltung auch nicht auf Geschäftsgeheimnisse zurück ziehen.

Reinhard Weeg sieht in den Hinweisen eine „klare Aufforderung an die Energiewirtschaft, gegenüber den Gaskunden und der Justiz bei der Preisgestaltung sauber zu arbeiten“. Der 5. Prozesstag sei „eine Ohrfeige für Eon“. Das freilich wertete der Energieversorger ganz anders: Für ihn habe das Gericht lediglich „eine Entscheidung über den weiteren Prozessverlauf“ gefällt und sich zur eigentlichen Sache nicht geäußert. „Wir kennen die Begründung noch gar nicht. Erst wenn wir die ganze Entscheidung gelesen haben, werden wir alle Punkte abarbeiten“, erläutert Unternehmenssprecher Michael Wippermann. Dazu haben beide Parteien bis zum 24. Juli Zeit, bis 28. August hat Eon sogar Zeit, um die elfprozentige Erhöhung aus Oktober 2004 noch detaillierter zu begründen.

Überraschend der Ausgang des Prozess-Tages, ungewöhnlich auch die Besetzung: Da bei einem Verkündungstermin nur die Richterin das Wort hat, war – bis auf eine Referendarin aus der Dortmunder Kanzlei, die Eon Westfalen Weser vertritt – kein Prozessbeteiligter vor Ort, lediglich eine Hand voll Medienvertreter.

© Copyright 2008 Neue Westfälische.