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Artikel in der Neuen Westfälischen
vom 22.08.2007:
Gasprozess:
Warten auf die nächste Runde
Termin 20. September steht auf der Kippe
VON PETER
HASENBEIN
Paderborn.
Monatelang war es ruhig um den Prozess, den Eon Westfalen Weser gegen
15 Gaspreis-Rebellen führt. Und auch der neue Termin könnte
schon wieder veraltet sein: Das Landgericht Dortmund hat den Prozessbeteiligten
zwar mitgeteilt, dass das Verfahren am 20. September fortgesetzt werden
soll. Da Reinhard Weeg, der Rechtsanwalt der Gaspreis-Rebellen, just
zu der Zeit im Urlaub ist, hat er bereits eine Vertagung des neuen Termins
beantragt, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen.
Wie gestern
zu erfahren war, ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass dem Antrag
stattgegeben wird – vor allem, wenn es sich um kein großes
Anwaltsbüro mit vielen Rechtsanwälten handelt. Das könnte
auf das Büro von Reinhard Weeg zutreffen, der bisher als Einzelkämpfer
stets persönlich mit der Klage beschäftigt war – ob
vor Gericht oder auf den verschiedenen Bürgerversammlungen zum
Thema Gaspreise in Paderborn. Fest steht freilich auch schon, dass der
nächste Termin wieder vor der Kammer für Handelssachen beim
Landgericht in Dortmund stattfinden wird – unter dem Vorsitz der
Richterin Marlies Bons-Künsebeck, assistiert von zwei Handelsrichtern.
Der Streit
zwischen dem Energieversorger und den Gaspreis-Rebellen geht auf Oktober
2004 zurück. Damals kürzten eine ganze Reihe von Kunden den
Gaspreis, nachdem Eon Westfalen Weser die Preise um 11 Prozent angehoben
hatte. In der Folgezeit summierte sich die Zahl der Gaspreis–Verweigerer
sogar auf rund 1.600 Personen, weitere 6.000 der 65.000 Gaskunden von
Eon Westfalen Weser zahlen seither nur unter Vorbehalt.
Heute,
fast drei Jahre später, sind Beträge von rund 500 Euro, die
von den Gaspreis-Kritikern einbehalten wurden, „keine Seltenheit“,
wie Roswitha Köllner, die Sprecherin der Bürgerinitiative
„Gaspreise runter“, zu berichten weiß. Würde
der Durchschnitt der einbehaltenen Gaszahlungen bei geschätzten
rund 300 Euro liegen, so wartet Eon bei 1.600 Gaspreis-Rebellen schon
auf rund 480.000 Euro an Restzahlungen durch die Gaskunden. Rein rechnerisch.
Egal ob
es am 20. September weiter geht oder später – „optimistisch“
blickt Roswitha Köllner auf die nächste Verhandlungsrunde.
Auch wenn im Juni vor dem Bundesgerichtshof die Privatperson gegen einen
anderen Energieversorger verloren habe, so gehe aus dem Urteil „viel
Positives“ für den eigenen Prozess hervor, ist sie überzeugt:
„Der BGH hat bestätigt, dass der Paragraf 315 hier Anwendung
findet. Das ist ganz wichtig für uns.“
„Ganz
wichtig“ ist auch für den Energieversorger, „dass es
weiter geht“, wie Unternehmenssprecher Meinolf Päsch betont:
„Es muss weiter gehen, damit endlich Klarheit herrscht für
unsere Kunden, für unser Unternehmen, aber auch für die Öffentlichkeit.“
Eon hofft, dass der Prozess dann auch zügig zu Ende geht. Dabei
ist der 31. Dezember 2007 ein wichtiges Datum: Wie ebenfalls bereits
mehrfach berichtet, zieht die Verjährungsfrist, wenn bis zum Jahresende
keine Entscheidung gefallen ist. Soll heißen: Von allen Gaspreis-Verweigerern,
die gleich zum Auftakt der Protestwelle am 1. Oktober 2004 ihre Zahlungen
an Eon Westfalen Weser eigenmächtig gekürzt hatten, kann das
Energieunternehmen nur bis Ende 2007 die Zahlung der Restsumme einfordern.
Ausgenommen die 15 beklagten Gaskunden, die auf das Ende des Prozesses
warten müssen. Will das Unternehmen die Verjährung umgehen,
müssten auch all die anderen Gas-Rebellen verklagt werden.
Doch darüber
mochte Meinolf Päsch gestern keine Prognose abgeben: „Wir
sind optimistisch und hoffen, dass bis Ende des Jahres noch eine Entscheidung
fällt.“
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Copyright 2007 Neue Westfälische.
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