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Artikel in der Neuen Westfälischen vom 22.08.2007:

Gasprozess: Warten auf die nächste Runde
Termin 20. September steht auf der Kippe

VON PETER HASENBEIN

Paderborn. Monatelang war es ruhig um den Prozess, den Eon Westfalen Weser gegen 15 Gaspreis-Rebellen führt. Und auch der neue Termin könnte schon wieder veraltet sein: Das Landgericht Dortmund hat den Prozessbeteiligten zwar mitgeteilt, dass das Verfahren am 20. September fortgesetzt werden soll. Da Reinhard Weeg, der Rechtsanwalt der Gaspreis-Rebellen, just zu der Zeit im Urlaub ist, hat er bereits eine Vertagung des neuen Termins beantragt, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen.

Wie gestern zu erfahren war, ist es allerdings nicht ausgeschlossen, dass dem Antrag stattgegeben wird – vor allem, wenn es sich um kein großes Anwaltsbüro mit vielen Rechtsanwälten handelt. Das könnte auf das Büro von Reinhard Weeg zutreffen, der bisher als Einzelkämpfer stets persönlich mit der Klage beschäftigt war – ob vor Gericht oder auf den verschiedenen Bürgerversammlungen zum Thema Gaspreise in Paderborn. Fest steht freilich auch schon, dass der nächste Termin wieder vor der Kammer für Handelssachen beim Landgericht in Dortmund stattfinden wird – unter dem Vorsitz der Richterin Marlies Bons-Künsebeck, assistiert von zwei Handelsrichtern.

Der Streit zwischen dem Energieversorger und den Gaspreis-Rebellen geht auf Oktober 2004 zurück. Damals kürzten eine ganze Reihe von Kunden den Gaspreis, nachdem Eon Westfalen Weser die Preise um 11 Prozent angehoben hatte. In der Folgezeit summierte sich die Zahl der Gaspreis–Verweigerer sogar auf rund 1.600 Personen, weitere 6.000 der 65.000 Gaskunden von Eon Westfalen Weser zahlen seither nur unter Vorbehalt.

Heute, fast drei Jahre später, sind Beträge von rund 500 Euro, die von den Gaspreis-Kritikern einbehalten wurden, „keine Seltenheit“, wie Roswitha Köllner, die Sprecherin der Bürgerinitiative „Gaspreise runter“, zu berichten weiß. Würde der Durchschnitt der einbehaltenen Gaszahlungen bei geschätzten rund 300 Euro liegen, so wartet Eon bei 1.600 Gaspreis-Rebellen schon auf rund 480.000 Euro an Restzahlungen durch die Gaskunden. Rein rechnerisch.

Egal ob es am 20. September weiter geht oder später – „optimistisch“ blickt Roswitha Köllner auf die nächste Verhandlungsrunde. Auch wenn im Juni vor dem Bundesgerichtshof die Privatperson gegen einen anderen Energieversorger verloren habe, so gehe aus dem Urteil „viel Positives“ für den eigenen Prozess hervor, ist sie überzeugt: „Der BGH hat bestätigt, dass der Paragraf 315 hier Anwendung findet. Das ist ganz wichtig für uns.“

„Ganz wichtig“ ist auch für den Energieversorger, „dass es weiter geht“, wie Unternehmenssprecher Meinolf Päsch betont: „Es muss weiter gehen, damit endlich Klarheit herrscht für unsere Kunden, für unser Unternehmen, aber auch für die Öffentlichkeit.“ Eon hofft, dass der Prozess dann auch zügig zu Ende geht. Dabei ist der 31. Dezember 2007 ein wichtiges Datum: Wie ebenfalls bereits mehrfach berichtet, zieht die Verjährungsfrist, wenn bis zum Jahresende keine Entscheidung gefallen ist. Soll heißen: Von allen Gaspreis-Verweigerern, die gleich zum Auftakt der Protestwelle am 1. Oktober 2004 ihre Zahlungen an Eon Westfalen Weser eigenmächtig gekürzt hatten, kann das Energieunternehmen nur bis Ende 2007 die Zahlung der Restsumme einfordern. Ausgenommen die 15 beklagten Gaskunden, die auf das Ende des Prozesses warten müssen. Will das Unternehmen die Verjährung umgehen, müssten auch all die anderen Gas-Rebellen verklagt werden.

Doch darüber mochte Meinolf Päsch gestern keine Prognose abgeben: „Wir sind optimistisch und hoffen, dass bis Ende des Jahres noch eine Entscheidung fällt.“

 

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